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   FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00   

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https://dejure.org/2002,15675
FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00 (https://dejure.org/2002,15675)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2002 - IV 27/00 (https://dejure.org/2002,15675)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2002 - IV 27/00 (https://dejure.org/2002,15675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b; AO § 240
    Anforderung von Säumniszinsen/-zuschlägen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderung von Säumniszinsen/-zuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderung an Säumniszinsen/Säumniszuschläge; Wahlrecht zwischen Anfechtung des Leistungsgebotes und Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Anforderung von Säumniszinsen/-zuschlägen:

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.02.1997 - VII R 15/96

    Werden in einem Haftungsbescheid festgesetzte Haftungsschulden bei Fälligkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anerkannt, dass Säumniszuschläge (§ 240 AO ), die zu den steuerliche Nebenleistungen zählen (§ 3 Abs. 3 AO ), ein dem Steuerrecht eigenes Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern darstellen (vgl. nur BFH, Urteil vom 25.2.1997 - VII R 15/96 -, juris).

    Sie werden deshalb in der Rechtsprechung auch als den Zinsen "wesensverwandt" bezeichnet (BFH, Urteil vom 25.2.1997 - VII R 15/96 -, juris); in einigen Entscheidungen misst der Bundesfinanzhof verwirkten Säumniszuschläge sogar eine Art. Zinsersatzcharakter zu (vgl. etwa BFH, Urteil vom 29.8.1991 - VII R 78/86 -, juris, m.w.N.).

    In erster Linie sind sie ein Druckmittel eigener Art, durch das der Steuerpflichtige zur rechtzeitigen Entrichtung der fälligen Steuern angehalten werden soll (vgl. BFH, Urteile vom 14.1.1992 - IX R 226/87 - und 25.2.1997 - VII R 15/96 -, juris; Klein/Rüsken, AO , 7. Auflage, § 240 , Rdnr. 1; Kruse/Loose, in: Tipke/Kruse, AO , 88. Lieferung, § 240 , Rdnr. 1).

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00
    Erfolgt - wie im Streitfall - eine Anforderung von Säumniszuschlägen durch ein Leistungsgebot, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob er den Verwaltungsakt mit dem Einspruch anfechten oder ob er einen Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides nach § 218 Abs. 2 AO stellen will (vgl. zum Erlass eines Abrechnungsbescheides BFH, Urteil vom 12.8.1999 - VII R 92/98 -, in: BStBl. II 1999, S. 751; FG Hamburg, Urteil vom 11.4.1994 - VII 17/93 -, in: EFG 1994, S. 731).
  • BFH, 14.01.1992 - IX R 226/87

    Keine Werbungskosten durch Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00
    In erster Linie sind sie ein Druckmittel eigener Art, durch das der Steuerpflichtige zur rechtzeitigen Entrichtung der fälligen Steuern angehalten werden soll (vgl. BFH, Urteile vom 14.1.1992 - IX R 226/87 - und 25.2.1997 - VII R 15/96 -, juris; Klein/Rüsken, AO , 7. Auflage, § 240 , Rdnr. 1; Kruse/Loose, in: Tipke/Kruse, AO , 88. Lieferung, § 240 , Rdnr. 1).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 48/87

    Rechtmäßigkeit zusammengefasster Bescheide bzgl. Säumniszuschläge für

    Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 27/00
    Zwar brauchen Säumniszuschläge grundsätzlich nicht festgesetzt zu werden, sie entstehen vielmehr - wie insbesondere auch die Vorschrift des § 240 Abs. 1 Satz 1 AO zeigt - kraft Gesetzes (vgl. insoweit nur Klein/Rüsken, AO , 7. Auflage, § 240 Rdnr. 43; BFH, Urteil vom 6.2.1990 - VII R 48/87 -, in: BFH/NV 1991, S. 3).
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